Halbwissen ist schlimmer als Nicht-Wissen!
Rund 90 Prozent der Menschen haben keine Vollmachten. Damit sind Sie im Betreuungsfall fremdbestimmt und können auch
in Wunschsituationen wie z. B. längerem Urlaub, langer Kur, Arbeiten im Ausland usw. nicht einfach vom Partner vertreten werden.
Drei Irrtümer sind mit Schuld an diesem Versorgungsdesaster.
Irrtum 1: Das betrifft nur Ältere – NEIN! – Jeder ab 18 Jahren kann in die Situation kommen …
Irrtum 2: Das macht mein Ehepartner – Leider nein. Die Lösung: Vollmachten!
Irrtum 3: Wenn mein Ehepartner zum gerichtlichen Betreuer bestellt wird, ist alles bestens.
Besuche den Vortrag und erfahre was, warum und vor allem wie wichtig Vorsorgevollmachten und die Patientenverfügung ist.
Termin nach Abstimmung mit Gastredner
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