Baufinanzierung: Selbstständige vs. Angestellte

Bei der Vergabe von Baufinanzierungen geht es um hohe Summen. Dafür verlangen Kreditinstitute Sicherheiten. Deshalb wird die persönliche Lebenssituation jedes Antragstellers bei Kreditvergabe und Verzinsung berücksichtigt. Das gilt für Angestellte, Beamte und Selbstständige beziehungsweise Freiberufler gleichermaßen.

Jedoch gibt es zwischen und mitunter auch innerhalb der Berufsgruppen deutliche Unterschiede. So genießen Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes bei Banken einen besonders guten Ruf. Doch heißt das im Umkehrschluss, dass Freiberufler oder Selbstständige keine Baufinanzierung bekommen?

Das heißt es nicht. Jedoch schlagen sich die Unterschiede in Einkommens- und Finanzsituation auch auf den Antragsaufwand und die angebotenen Konditionen nieder, mit denen Angestellte, Beamte, Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende rechnen müssen.

Wir sagen Ihnen, womit Sie in Ihrem konkreten Fall rechnen müssen und wie Ihre Chancen auf eine Kreditvergabe stehen. Gerne fertigen wir Ihnen auch ein Finanzierungskonzept an, das exakt zu Ihrer Lebens- und Finanzsituation passt.

Baufinanzierung für Selbstständige und Freiberufler

Kreditinstitute sind bei der Vergabe von Krediten daran interessiert, dass sie ihr Geld nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums zurückbekommen – mit Zinsen, versteht sich. Deswegen werfen Banken einen genauen Blick auf die Kreditwürdigkeit und langfristige Zahlungsfähigkeit des Antragstellers.

Aufgrund ihrer schwankenden Einkommenssituation gehören Freiberufler und Selbstständige zwar nicht zum bevorzugten Kundenkreis der Banken, grundsätzlich spricht jedoch nichts dagegen, eine Immobilienfinanzierung zu bekommen. Zur Beurteilung werden immer die individuelle Lebens- und Finanzsituation herangezogen. So müssen Freiberufler und Selbstständige zur Darlegung ihrer Kreditwürdigkeit umfassende Bilanzen der vergangenen drei Jahre einreichen. Stimmen die Voraussetzungen, spricht nichts gegen einen Kredit. Jedoch bekommen Freiberufler und Selbstständige unter Umständen weniger günstige Konditionen angeboten als Angestellte und Beamte.

 

Hier einige Voraussetzungen und Tipps für die Kreditvergabe an Selbstständige:

  • Im besten Fall üben Sie Ihre selbstständige Tätigkeit für drei Jahre oder mehr aus und können eine möglichst schwankungsfreie Einkommenssituation mit steigender Tendenz vorweisen.
  • Den Nachweis erbringen Sie durch Vorlage der Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre vor Antragstellung, einer aktuellen betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und gegebenenfalls der Einkommensteuerbescheide dieser Zeitspanne.
  • Eine tadellose SCHUFA-Auskunft ist Grundvoraussetzung. Fordern Sie gegebenenfalls eine Selbstauskunft an, um unrechtmäßige negative Einträge löschen zu lassen, bevor sie der Kreditvergabe im Weg stehen.
  • Im Idealfall können Sie mindestens 15 % des Kaufpreises aus eigenen Mitteln stemmen. Damit sind schon mal die Kaufnebenkosten gedeckt. Je mehr Eigenkapital Sie vorweisen können, desto weniger Zinsen zahlen Sie für die Baufinanzierung und desto weniger Darlehen müssen Sie aufnehmen.
  • Auch die Lage und der Zustand Ihrer anvisierten Immobilie spielen bei der Bewilligung eines Kredits eine Rolle. Makellose Objekte in begehrten Wohnlagen werden bevorzugt finanziert.
  • Ihre Aussichten, als Freiberufler und Selbstständige eine Baufinanzierung zu bekommen, erhöhen Sie außerdem, wenn Sie das Darlehen gemeinsam mit einem Partner beantragen, der über ein geregeltes Einkommen verfügt.

 

Sie sehen, es ist durchaus möglich, als Freiberufler oder Selbstständiger eine Baufinanzierung zu bekommen. Zudem können Sie Ihre Chancen und Konditionen mit den obenstehenden Tipps erheblich verbessern. Die Antragstellung ist jedoch mit mehr Aufwand verbunden. Gerne helfen wir Ihnen dabei, eine Finanzierung zu finden, die zu Ihnen passt.

Baufinanzierung für Angestellte und Beamte

Die Kreditvergabe für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ist weniger komplex als der Antragsaufwand bei Freiberuflern und Selbstständigen. Denn der Beamtenstatus und die damit verbundene Unkündbarkeit bedeuten für Banken ein niedriges Zahlungsausfallrisiko. Aber auch bei Beamten und Angestellten spielt die persönliche Lebenssituation und die Bonität sowie das Eigenkapital eine große Rolle bei der Kreditbewilligung.

 

Grundlegende Voraussetzungen und Tipps für Angestellte und Beamte als Kreditnehmer:

  • Sind Sie beamtet, können Sie nicht gekündigt werden. Zudem fällt ein Beamtengehalt in vielen Fällen deutlich höher aus als das eines normalen Angestellten. Banken sehen einen solch sicheren Arbeitsplatz gerne, weil sie dann keinen Zahlungsausfall fürchten müssen.
  • Bringen Sie eine ausreichende Menge Eigenkapital mit, steht einer Finanzierung nichts im Weg. Beamte haben aber auch gute Chancen, eine Baufinanzierung mit sehr wenig Eigenkapital zu bekommen. Weil das Risiko aus Sicht der Bank dann jedoch steigt, müssen Sie hierbei höhere Zinsen in Kauf nehmen.
  • Wir empfehlen Ihnen, mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Je mehr Eigenkapital Sie mitbringen, desto vorteilhafter fallen Ihre Konditionen aus.

 

Unsere Gegenüberstellung zeigt, dass sowohl Freiberufler und Selbstständige als auch Beamte und Angestellte Chancen auf Abschluss einer Baufinanzierung haben. Zwar gelten je nach Lebens- und Finanzsituation andere Voraussetzungen und Konditionen, dennoch wird keine Berufsgruppe pauschal bevorzugt oder benachteiligt.

Wenn Sie wissen wollen, wie Ihre Chancen stehen, einen Immobilienkredit zu bekommen, vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir können Konditionen vergleichen und Ihnen ein Finanzierungskonzept entwickeln, das haargenau zu Ihren Lebensumständen und Ihrem Immobilienvorhaben passt. Nutzen Sie auch unseren Kreditrechner, um sich vorab selbst zu informieren.